RS Vwgh 1989/4/18 88/08/0320

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0133 B 13. September 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung oder die Erschleichungshandlung im Zuge des Verfahrens vor dem VwGH und nicht etwa im Zuge des verwaltungsbehördlichen Verfahrens gesetzt wurde (Hinweis auf B 19.10.1982, 82/14/0278).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080320.X01

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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