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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs4;Rechtssatz
Im Zweifel ist jeder in den von zwei oder mehreren Rechtsanwälten in Kanzleigemeinschaft benützten Kanzleiräumen anwesende Angestellte, gleichgültig, ob er einem Angestelltenverhältnis zu allen Rechtsanwälten steht, befugt, für jeden der Rechtsanwälte Schriftstücke entgegenzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020018.X03Im RIS seit
20.12.2006Zuletzt aktualisiert am
03.11.2015