RS Vwgh 1989/4/19 89/02/0018

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Veröffentlicht am 19.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs4;
ZustG §4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/03/0137 E 9. November 1988 RS 1

Stammrechtssatz

§ 13 Abs 4 ZustG findet auch dann Anwendung, wenn einem RA ein an ihn persönlich (und nicht als Parteienvertreter) gerichtetes Schriftstück in seiner Kanzlei (§ 4 ZustG) zugestellt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020018.X01

Im RIS seit

20.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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