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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs4;Rechtssatz
Auch nicht als Angestellte iSd AngG zu wertende Arbeitnehmer können als Angestellte iSd Zustellvorschriften angesehen werden, weil der Begriff des Angestellten hier nicht im arbeitsvertragsrechtlichen Sinn zu verstehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020018.X02Im RIS seit
20.12.2006Zuletzt aktualisiert am
03.11.2015