RS Vwgh 1989/4/19 89/02/0018

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Veröffentlicht am 19.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs4;

Rechtssatz

Auch nicht als Angestellte iSd AngG zu wertende Arbeitnehmer können als Angestellte iSd Zustellvorschriften angesehen werden, weil der Begriff des Angestellten hier nicht im arbeitsvertragsrechtlichen Sinn zu verstehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020018.X02

Im RIS seit

20.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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