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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs1 litc;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage des Verschuldens hinsichtlich Beihilfe zur Verwaltungsübertretung der Unterlassung der Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gemäß § 4 Abs 1 lit c StVO (hier:
Behauptung der durch den unmittelbar Dienstvorgesetzten, jedoch nicht in amtlicher Eigenschaft - sondern als Gatte der Zulassungsbesitzerin - anwesenden Stellvertreter des Bezirkshauptmannes, erfolgten Aufforderung, die Unfallstelle zu verlassen).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Mitwirkung und Feststellung des SachverhaltesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020166.X09Im RIS seit
12.06.2001