Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 413;Rechtssatz
Nach der für den Bereicherungswillen maßgebenden Verkehrsauffassung verwirklichen (auch als Belohnung gedachte) Zuwendungen für Arbeitsleistungen und Dienste, die ohne Begründung eines Dienstverhältnisses vielfach durch nahestehende Personen (gute Freunde) verrichtet und üblicherweise nicht honoriert werden, den Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160003.X04Im RIS seit
20.04.1989