RS Vwgh 1989/4/20 88/16/0003

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Veröffentlicht am 20.04.1989
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 413;

Rechtssatz

Nach der für den Bereicherungswillen maßgebenden Verkehrsauffassung verwirklichen (auch als Belohnung gedachte) Zuwendungen für Arbeitsleistungen und Dienste, die ohne Begründung eines Dienstverhältnisses vielfach durch nahestehende Personen (gute Freunde) verrichtet und üblicherweise nicht honoriert werden, den Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160003.X04

Im RIS seit

20.04.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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