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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §31 Abs1;Rechtssatz
Das GGG sieht die Berücksichtigung der Gründe, aus denen die Entrichtung der Pauschalgebühr unterblieben ist, im Rahmen des Berichtigungsverfahrens nicht vor. Auch die Dauer der Säumnis in der Entrichtung spielt keine Rolle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160005.X01Im RIS seit
24.10.2001