RS Vwgh 1989/4/20 88/12/0052

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Veröffentlicht am 20.04.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/12/0004 E 12. Oktober 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Gewährung eines bestimmten Fahrtkostenzuschusses ist nach dem Gesetz nicht das zweckmäßigere Beförderungsmittel in Betracht zu ziehen, sondern ein Beförderungsmittel, das zweckmäßigerweise benutzt wird. (Hinweis auf E vom 13.4.1972, 0342/72). Eine Auswahlmöglichkeit sieht das Gesetz nur bei der Höhe der Kosten durch die Verwendung der Steigerungsstufe "billigste" in Betracht. (Hinweis auf E vom 26.5.1986, 85/12/0099)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120052.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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