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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/12/0004 E 12. Oktober 1987 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Gewährung eines bestimmten Fahrtkostenzuschusses ist nach dem Gesetz nicht das zweckmäßigere Beförderungsmittel in Betracht zu ziehen, sondern ein Beförderungsmittel, das zweckmäßigerweise benutzt wird. (Hinweis auf E vom 13.4.1972, 0342/72). Eine Auswahlmöglichkeit sieht das Gesetz nur bei der Höhe der Kosten durch die Verwendung der Steigerungsstufe "billigste" in Betracht. (Hinweis auf E vom 26.5.1986, 85/12/0099)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120052.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.02.2011