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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §52 Z15;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/02/0085 E 12. Oktober 1984 RS 1Stammrechtssatz
Der Vorwurf, es habe jemand das Verkehrszeichen "vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus" nicht beachtet, ist unberechtigt, wenn dieses Verkehrszeichen einen Pfeil "geradeausweisend, mit leichtem Knick nach links" aufweist. (Hinweis auf E vom 30.3.1984, 83/02/0219)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985180088.X01Im RIS seit
22.08.2006