RS Vwgh 1989/4/20 88/16/0215

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Veröffentlicht am 20.04.1989
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Index

Gerichtsgebühren
22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 TP2 Anm1
GGG 1984 TP2 Anm2
GGG 1984 TP2 Anm4
GGG 1984 §1 Abs1
ZPO §17 Abs1

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 1989/8, S 499;

Rechtssatz

Wenn die Partei, auf deren Seite ein Nebenintervenient beigetreten ist, gleichfalls (in einem getrennten Schriftsatz) Berufung erhebt, fällt für den Teil des Rechtsmittelinteresses, der bei beiden - auf einer Seite stehenden - Rechtsmittelwerbern ident ist, nur einmal die Pauschalgebühr nach TP 2 des gem § 1 Abs 1 GGG einen Bestandteil dieses BG bildenden Tarifs an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160215.X03

Im RIS seit

15.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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