Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §89 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1989/8, 501;Rechtssatz
Werden Bankunterlagen nicht mehr auf Grund jenes Bescheides, dessen Rechtswidrigkeit vor dem VwGH behauptet wird, sondern auf der Basis eines anderen, später erlassenen Bescheides, nämlich jenes des Vorsitzenden des Spruchsenates, in Beschlagnahme genommen, dann ist die Beschwerde schon deshalb zurückzuweisen, weil der in Beschwerde gezogene Bescheid die Beschlagnahme nicht trägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160221.X01Im RIS seit
17.08.2006