RS Vwgh 1989/4/20 88/16/0031

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1989
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §26 Abs1;

Rechtssatz

Bei Anwendung des § 26 Abs 1 GGG kommt es nicht darauf an, ob GrESt tatsächlich festgesetzt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160031.X03

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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