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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Auf das Vorbringen des Besch, eine "Fehlfunktion" des Alkomaten betreffend, ist hier im Beschwerdefall schon deshalb nicht weiter einzugehen, weil eine solche nur dann von Bedeutung gewesen wäre, wenn in das Gerät hineingeblasen und nicht die Luft angesaugt worden wäre.
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180005.X01Im RIS seit
27.09.2007Zuletzt aktualisiert am
06.07.2012