RS Vwgh 1989/4/20 87/12/0157

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Veröffentlicht am 20.04.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §37;
GehG 1956 §25;

Rechtssatz

Für eine Unterweisungstätigkeit während der Dienstzeit gebührt auch dann keine Nebentätigkeitsvergütung, wenn die Tätigkeit ihrem Inhalt nach nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den dem Beamten obliegenden dienstlichen Aufgaben steht. Ohne Belang für den Anspruch ist auch, ob es sich bei der Unterweisungstätigkeit um eine "berufsbegleitende Fortbildung" iS eines Erlasses handelt, für die danach eine Vergütung zusteht, ob anderen Beamten für ähnliche Tätigkeiten solche Vergütungen zuerkannt werden und ob dem Beamten (nicht bescheidförmige) Zusagen gemacht wurden (Hinweis E 25.4.1988, 87/12/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120157.X01

Im RIS seit

03.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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