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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs10;Rechtssatz
Solange der Vermieter (Hauseigentümer) ohne übermäßiges Zuwarten zu Recht annehmen konnte, dass der Mieter für die eigenmächtig vorgenommenen Änderungen ein Bauansuchen innerhalb zumutbarer Zeit einbringen werde, ist ein Verschulden des Hauseigentümers in dieser Hinsicht nicht anzunehmen.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten BaurechtVerantwortung für Handeln anderer Personen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987050194.X01Im RIS seit
25.04.1989Zuletzt aktualisiert am
05.10.2016