RS Vwgh 1989/4/25 89/05/0058

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Veröffentlicht am 25.04.1989
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L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140;
ROG NÖ 1976 §1;

Rechtssatz

Die Zielsetzung einer geordneten Raumplanung, die darin gelegen ist, landwirtschaftliche Grundflächen von einer Zersiedelung freizuhalten, wie dies auch die Leitziele der überörtlichen und örtlichen Raumordnung in § 1 NÖ ROG 1976 insbesondere Abs 2 Z 4 und Z 6) erkennen lassen, steht zur Bundesverfassung in keinem Widerspruch.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050058.X02

Im RIS seit

02.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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