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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrVG §6;Rechtssatz
Ein Verbesserungsauftrag braucht dann nicht erlassen zu werden, wenn das Formgebrechen im Fehlen eines Nachweises besteht, der von der Partei nicht erbracht werden kann, und dieser kein wesentliches Element betrifft (Hinweis auf Jud bei Hauer-Leukauf, VwVf3, S 149, E 13). Die Vorlage der Vertragsurschrift über einen gem § 33 Abs 3 Tir FlVfLG iVm § 38 Abs 3 Tir FlVfLG zu genehmigenden Kaufvertrag ist kein solches. Ob mit einer Vertragskopie der Vertragsabschluss nachgewiesen werden kann, ist in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren zu klären.
Schlagworte
Beweismittel UrkundenFormgebrechen behebbare BeilagenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985070241.X02Im RIS seit
09.09.2005Zuletzt aktualisiert am
05.08.2015