RS Vwgh 1989/4/25 88/05/0248

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1989
beobachten
merken

Index

L82000 Bauordnung
L82002 Bauordnung Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauO Krnt 1969 §4 litc;
BauRallg;

Rechtssatz

Eine andere Widmung von Räumen (Abstell- und Lagerraum statt Hühnerstall) ist eine Projektsänderung, die einer Entscheidung nach § 68 Abs 1 AVG (Zurückweisung wegen entschiedener Sache) entgegensteht (hier: weitere Änderungen durch andere Dachform).

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988050248.X01

Im RIS seit

07.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten