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L82000 BauordnungNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Eine andere Widmung von Räumen (Abstell- und Lagerraum statt Hühnerstall) ist eine Projektsänderung, die einer Entscheidung nach § 68 Abs 1 AVG (Zurückweisung wegen entschiedener Sache) entgegensteht (hier: weitere Änderungen durch andere Dachform).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050248.X01Im RIS seit
07.11.2006