RS Vwgh 1989/4/25 88/05/0247

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Veröffentlicht am 25.04.1989
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Index

L85004 Straßen Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8 impl;
LStVwG OÖ 1975 §2;
VwGG §34 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/05/0136 E 18. September 1984 VwSlg 11522 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Im Verfahren betreffend die Feststellung, ob eine Straße als öffentliche Straße anzusehen ist, kommt denjenigen Personen, die diese Straße lediglich aufgrund des Gemeingebrauches benützen, keine Parteistellung zu (Hinweis auf das zum Tiroler StraßenG ergangene E vom 17.10.1978, 0499/78), auch wenn das Verfahren über ihr "Begehren" eingeleitet wurde.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Straßenwesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988050247.X02

Im RIS seit

07.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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