RS Vwgh 1989/4/25 89/08/0095

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Veröffentlicht am 25.04.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 impl;
VwGG §45 Abs1;

Rechtssatz

Mit der Behauptung, dass bei einem Erkenntnis des VwGH eine unrichtige rechtliche Beurteilung vorliege, wird kein im Gesetz vorgesehener Wiederaufnahmegrund zur Darstellung gebracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080095.X01

Im RIS seit

17.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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