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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Wird einer bestimmten Person in der irrtümlichen Annahme, sie sei Nachbar in einem Baubewilligungsverfahren, ein Baubewilligungsbescheid zugestellt, so ist die von dieser Person eingebrachte Berufung mangels Parteistellung zurückzuweisen, mag sie auch vorher als Nachbar behandelt
worden sein.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987050162.X01Im RIS seit
11.07.2001