RS Vwgh 1989/4/25 88/11/0083

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Veröffentlicht am 25.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §37;
KFG 1967 §64 Abs2;

Rechtssatz

Die Frage, inwieweit sich der gesundheitliche Zustand des Bf auf seine berufliche Tätigkeit auswirkt, ist für die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Lenkerberechtigung nicht von Bedeutung, sodass Ermittlungen in dieser Richtung mit Recht unterbleiben konnten, zumal es an entsprechenden Behauptungen in der Richtung mangelt, etwa die berufliche Tätigkeit des Bf sei in Ansehung der Anforderungen der Teilnahme am Straßenverkehr als Lenker eines Kfz vergleichbar.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110083.X01

Im RIS seit

08.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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