RS Vwgh 1989/4/26 88/03/0056

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Veröffentlicht am 26.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Rechtssatz

Die Herabsetzung der Strafe durch die Berufungsbehörde, enthebt diese nicht der Verpflichtung, darzulegen, dass und aus welchen Gründen auch die herabgesetzte Strafe den Kriterien des § 19 VStG entspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030056.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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