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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Rechtssatz
Die Herabsetzung der Strafe durch die Berufungsbehörde, enthebt diese nicht der Verpflichtung, darzulegen, dass und aus welchen Gründen auch die herabgesetzte Strafe den Kriterien des § 19 VStG entspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030056.X02Im RIS seit
19.03.2001