Index
AbgabenverfahrenNorm
BAO §198 Abs1Beachte
Rechtssatz
Ein endgültiger Abgabenbescheid darf nur ergehen, wenn der Abgabenanspruch dem Grunde und der Höhe nach eindeutig und zweifelsfrei geklärt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140001.X01Im RIS seit
03.08.2022Zuletzt aktualisiert am
16.08.2022