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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §21 Abs1 Z1;Rechtssatz
AusfzF, unter welchen Voraussetzungen die Parzellierung und Baureifmachung von Grundstücken des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens und der Abverkauf der gewonnenen Baugrundstücke keinen Gewerbebetrieb (gewerblichen Grundstückshandel) bildet, sondern als Hilfsgeschäft des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140004.X01Im RIS seit
26.04.1989Zuletzt aktualisiert am
22.03.2016