RS Vwgh 1989/4/26 86/14/0036

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Veröffentlicht am 26.04.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1220;
ABGB §1231;
EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 410;

Rechtssatz

Die eineinhalb Jahre vor der Eheschließung erfolgte Hingabe einer Heiratsausstattung ist nicht zwangsläufig, wenn mit dem hingegebenen Betrag Möbel angeschafft wurden (Hinweis auf E 22.2.1989, 87/13/0175).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140036.X01

Im RIS seit

26.04.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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