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L65000 Jagd WildNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nur Grundeigentümer, die gegen einen die Verpachtung der Gemeindejagd im Wege des freien Übereinkommens betreffenden Gemeinderatsbeschluss rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, sind hins des Bescheides, mit dem diese Verpachtung genehmigt wurde, beschwerdelegitimiert (Hinweis auf Jud zu § 30 stmk JagdG 1954; E VS 14.12.1978, 0121/77,VwSlg 9723 A/1978).
Schlagworte
Behörden und Verfahren außer Straffällen Verfahrensrecht Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung freies Übereinkommen Verfahrensrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und FischereirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030229.X02Im RIS seit
09.10.2006