RS Vwgh 1989/4/27 87/08/0004

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Veröffentlicht am 27.04.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb;
AVG §69 Abs1 Z2 impl;

Rechtssatz

Die Mitteilung des ausländischen Sozialversicherungsträgers, dass ein Irrtum bei der Bekanntgabe Versicherungsmonate im Ausland entstanden und richtig bloß eine näher bestimmte geringere Anzahl an Versicherungsmonaten anrechenbar sei, ist eine neue Tatsache iSd § 69 Abs 1 lit b AVG, die voraussichtlich einen anders lautenden Bescheid über den vom ASt geltend gemachten Leistungsanspruch, worüber nicht im Verwaltungsweg zu entscheiden ist, herbeiführt.

Schlagworte

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987080004.X01

Im RIS seit

24.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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