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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 litb;Rechtssatz
Die Mitteilung des ausländischen Sozialversicherungsträgers, dass ein Irrtum bei der Bekanntgabe Versicherungsmonate im Ausland entstanden und richtig bloß eine näher bestimmte geringere Anzahl an Versicherungsmonaten anrechenbar sei, ist eine neue Tatsache iSd § 69 Abs 1 lit b AVG, die voraussichtlich einen anders lautenden Bescheid über den vom ASt geltend gemachten Leistungsanspruch, worüber nicht im Verwaltungsweg zu entscheiden ist, herbeiführt.
Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova productaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987080004.X01Im RIS seit
24.03.2006