Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §124 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Begriff der Anschuldigung folgt, dass anzugeben ist, welche Dienstpflichten der beschuldigte Beamte im einzelnen durch welches Verhalten verletzt haben soll, also welchen gesetzlichen Bestimmungen der angeführte Sachverhalt zu unterstellen sein wird (Hinweis auf E 20. 10.1982, 82/09/0046, VwSlg 10864 A/1982).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090004.X04Im RIS seit
06.12.2006