RS Vwgh 1989/4/27 88/09/0004

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Veröffentlicht am 27.04.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §124 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Begriff der Anschuldigung folgt, dass anzugeben ist, welche Dienstpflichten der beschuldigte Beamte im einzelnen durch welches Verhalten verletzt haben soll, also welchen gesetzlichen Bestimmungen der angeführte Sachverhalt zu unterstellen sein wird (Hinweis auf E 20. 10.1982, 82/09/0046, VwSlg 10864 A/1982).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090004.X04

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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