RS Vwgh 1989/4/27 86/06/0088

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Veröffentlicht am 27.04.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1 impl;
VwRallg impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/07/0030 E 29. November 1983 VwSlg 11239 A/1983 RS 3 (Hier: Berufung gegen Anschlussverpflichtung nach dem Stmk KanalG)

Stammrechtssatz

Das Gesetz kennt keine "bedingte" Berufungsrückziehung (hier:

Berufung gegen den Plan der gemeinsamen Anlagen und Maßnahmen),sodaß auch die diesbezügliche Erklärung der Bfr in der Schlichtungsverhandlung gemäß § 7 Abs 4 AgrVG eine Erledigung dieser Berufung durch die Berufungsbehörde nicht entbehrlich machte.

Schlagworte

Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986060088.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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