Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Eine Aufteilung von Betriebsausgaben auf einzelne Einkunftsquellen obliegt in erster Linie dem Steuerpflichtigen. Die Folgen einer mangels Mitwirkung erfolgten Pauschale und damit auch groben Schätzung muß der Steuerpflichtige in Kauf nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140100.X02Im RIS seit
09.05.1989