RS Vwgh 1989/5/9 88/14/0100

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Veröffentlicht am 09.05.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Eine Aufteilung von Betriebsausgaben auf einzelne Einkunftsquellen obliegt in erster Linie dem Steuerpflichtigen. Die Folgen einer mangels Mitwirkung erfolgten Pauschale und damit auch groben Schätzung muß der Steuerpflichtige in Kauf nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140100.X02

Im RIS seit

09.05.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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