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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §77 Abs3;Rechtssatz
Bestreitet der Beschuldigte die Richtigkeit der im Abgabenfestsetzungsverfahren angestellten Geldverkehrsrechnung, die zur Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen geführt hat, und beabsichtigt er zum Nachweis der Richtigkeit seiner ihm nicht geglaubten Behauptungen einen ausländischen Zeugen und einen inländischen Rechtsanwalt als Zeugen zu führen, so kann das Interesse der Rechtspflege an der Beigabe eines Verteidigers nicht verneint werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140207.X05Im RIS seit
09.05.1989