RS Vwgh 1989/5/9 88/14/0207

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Veröffentlicht am 09.05.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §77 Abs3;

Rechtssatz

Bestreitet der Beschuldigte die Richtigkeit der im Abgabenfestsetzungsverfahren angestellten Geldverkehrsrechnung, die zur Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen geführt hat, und beabsichtigt er zum Nachweis der Richtigkeit seiner ihm nicht geglaubten Behauptungen einen ausländischen Zeugen und einen inländischen Rechtsanwalt als Zeugen zu führen, so kann das Interesse der Rechtspflege an der Beigabe eines Verteidigers nicht verneint werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140207.X05

Im RIS seit

09.05.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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