Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 15;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2399/77 E 23. April 1979 RS 1Stammrechtssatz
Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten können nur dann als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, wenn sie in Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht geleistet werden. Über die gesetzliche Unterhaltspflicht hinaus geleistete Beträge können auch dann keine Berücksichtigung finden, wenn sie auf Grund eines gerichtlichen Vergleiches geleistet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140202.X03Im RIS seit
09.05.1989