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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Bei Ermittlung der Mehraufwendungen ist zu berücksichtigen, daß auch bei im Wohnort Studierenden Kosten für auswärtige Mahlzeiten anfallen, ohne daß diese eine außergewöhnliche Belastung darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140060.X03Im RIS seit
09.05.1989