RS Vwgh 1989/5/9 86/14/0060

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Veröffentlicht am 09.05.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Bei Ermittlung der Mehraufwendungen ist zu berücksichtigen, daß auch bei im Wohnort Studierenden Kosten für auswärtige Mahlzeiten anfallen, ohne daß diese eine außergewöhnliche Belastung darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140060.X03

Im RIS seit

09.05.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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