RS Vwgh 1989/5/12 87/17/0154

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Veröffentlicht am 12.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/04 Wettbewerbsrecht

Norm

FuttermittelG §7 Abs2 lita;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Wird dem Besch vorgeworfen, er habe das bestimmte Futtermittel zum Verkauf bereitgehalten bzw. ausgeliefert, aber nur hins der Lagerung zum Verkauf ein bestimmter Zeitraum genannt so kommt die Behörde ihrer Verpflichtung iSd § 44 a lit a VStG nicht ausreichend nach. Hins der dem Besch zum Vorwurf gemachten Auslieferung fehlt die Anführung der Tatzeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170154.X01

Im RIS seit

23.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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