RS Vwgh 1989/5/12 89/17/0061

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Veröffentlicht am 12.05.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131a;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/02/0109 B 11. Mai 1984 VwSlg 11433 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH hinsichtlich einer Beschwerde gegen eine Aufforderung der Behörde, die dem Bfr auferlegten Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu bezahlen (weder Bescheid noch Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989170061.X01

Im RIS seit

12.05.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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