RS Vwgh 1989/5/12 87/17/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/04 Wettbewerbsrecht

Norm

FuttermittelG §7 Abs2 lita;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Beh kommt ihrer Verpflichtung iSd § 44 a lit a VStG nicht ausreichend nach, wenn dem Besch die Erzeugung und gewerbsmäßige Veräußerung der Futtermittel vorgeworfen, aber nur hinsichtlich der Herstellung (Erzeugung) ein Datum angeführt wird. Hinsichtlich der dem Besch zum Vorwurf gemachten gewerbsmäßigen Veräußerung fehlt hingegen die Anführung der Tatzeit.

Schlagworte

Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170151.X01

Im RIS seit

02.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten