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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FuttermittelG §7 Abs2 lita;Rechtssatz
Der Vorwurf, der Besch habe die Futtermittel "ausgeliefert", kann dem Tatbestandsmerkmal "gewerbsmäßig veräußert .... oder sonst in Verkehr gebracht" subsumiert werden; der Vorwurf, er habe sie "zum Verkauf bereitgehalten", dem Tatbestandsmerkmal "feilgeboten".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170154.X03Im RIS seit
23.09.2005