RS Vwgh 1989/5/12 87/17/0152

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Veröffentlicht am 12.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/03/0240 E 25. Juni 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Als verjährungsunterbrechende Verfolgungsschritte gelten alle Handlungen der Behörde, die nach Art und Bedeutung die Absicht der Behörde zum Ausdruck bringen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden Verdacht auf eine im Verwaltungsstrafgesetz vorgeschriebene Weise zu prüfen, sohin den behördlichen Verfolgungswillen in Richtung einer bestimmten strafbaren Handlung zu verwirklichen. (Hinweis auf E vom 15.3.1973, 1874/72, VwSlg 8384 A/1973)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170152.X01

Im RIS seit

02.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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