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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Der VwGH erachtet, wenn die Beh das Einlangen des Parteienbegehrens bestreitet, die behauptete Verletzung der Entscheidungspflicht nach jeder Richtung (und damit auch hins des Einlangens der Eingabe bei der Beh) als beweisbedürftig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988170237.X03Im RIS seit
18.08.2006Zuletzt aktualisiert am
24.02.2011