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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1 litb;Rechtssatz
Die Begehung von Suchtgiftdelikten wird durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen typischerweise erleichtert, sodass es nicht darauf ankommt, ob konkret Kraftfahrzeuge verwendet worden sind oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110055.X03Im RIS seit
20.07.2007Zuletzt aktualisiert am
22.06.2010