RS Vwgh 1989/5/16 89/11/0055

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Veröffentlicht am 16.05.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 litb;

Rechtssatz

Kommt die Kraftfahrbehörde auf Grund der strafbaren Handlungen zur Annahme einer Verkehrsunzuverlässigkeit nach § 66 Abs 1 lit b KFG, so kann ein bisheriges Wohlverhalten in straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht entscheidend zum Tragen kommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110055.X05

Im RIS seit

20.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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