RS Vwgh 1989/5/16 89/11/0055

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.1989
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litc;
KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Wurde Rauschgift in einer großen Menge eingeführt, ausgeführt und in Verkehr gesetzt, so ergibt sich daraus bereits die besondere Verwerflichkeit im Sinne des § 66 Abs 3 KFG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110055.X02

Im RIS seit

20.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten