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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litc;Rechtssatz
Wurde Rauschgift in einer großen Menge eingeführt, ausgeführt und in Verkehr gesetzt, so ergibt sich daraus bereits die besondere Verwerflichkeit im Sinne des § 66 Abs 3 KFG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110055.X02Im RIS seit
20.07.2007Zuletzt aktualisiert am
22.06.2010