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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs3;Beachte
Besprechung in: ZStR 1989/22, S 410;Rechtssatz
Es ergibt sich keine Zwangsläufigkeit der Belastung, wenn der Abgabepflichtige in einem mit seinem Vater geschlossenen Übergabsvertrag betreffend das Unternehmen sich verpflichtet hat, seinem Bruder ein "Erbteil" von S 200.000,-- zu bezahlen. Die Zahlung beruht auf einer vertraglichen Verpflichtung, zu der sich der Abgabepflichtige aus freien Stücken entschlossen hat und zu deren Abschluß er weder aus tatsächlichen, noch aus rechtlichen oder aus sittlichen Gründen gezwungen war (Hinweis E 14.2.1984, 83/14/0256).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989130012.X01Im RIS seit
17.05.1989