RS Vwgh 1989/5/17 89/13/0012

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Veröffentlicht am 17.05.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ZStR 1989/22, S 410;

Rechtssatz

Es ergibt sich keine Zwangsläufigkeit der Belastung, wenn der Abgabepflichtige in einem mit seinem Vater geschlossenen Übergabsvertrag betreffend das Unternehmen sich verpflichtet hat, seinem Bruder ein "Erbteil" von S 200.000,-- zu bezahlen. Die Zahlung beruht auf einer vertraglichen Verpflichtung, zu der sich der Abgabepflichtige aus freien Stücken entschlossen hat und zu deren Abschluß er weder aus tatsächlichen, noch aus rechtlichen oder aus sittlichen Gründen gezwungen war (Hinweis E 14.2.1984, 83/14/0256).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989130012.X01

Im RIS seit

17.05.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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