Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990/1, 24;Rechtssatz
Bringt der StPfl Umstände vor und stellt er Berechnungen an, die geeignet sind, die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen glaubhaft zu machen, ist es Sache der Behörde, sich mit diesem Vorbringen auseinanderzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985130188.X01Im RIS seit
17.05.1989