RS Vwgh 1989/5/17 85/13/0188

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Veröffentlicht am 17.05.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990/1, 24;

Rechtssatz

Bringt der StPfl Umstände vor und stellt er Berechnungen an, die geeignet sind, die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen glaubhaft zu machen, ist es Sache der Behörde, sich mit diesem Vorbringen auseinanderzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130188.X01

Im RIS seit

17.05.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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