RS Vwgh 1989/5/17 88/13/0038

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Veröffentlicht am 17.05.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §192;
EStG 1972 §23a Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 52;

Rechtssatz

Verlustanteile aus der Beteiligung des AbgPfl an einer GmbH u Co KG sind nicht abzugsfähig, solange dem Wohnsitzfinanzamt des AbgPfl keine Mitteilung von Bescheiden des Betriebsfinanzamtes der KG über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, denen der vom AbgPfl behauptete Verlust zu entnehmen wäre, vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130038.X05

Im RIS seit

04.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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