RS Vwgh 1989/5/17 88/03/0031

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1989
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 Abs1 Z3 idF 1987/125;
GewO 1973 §25 Abs1;
GewO 1973 §341 Abs1;

Rechtssatz

Gegen die Ausübung des Gewerbes in dem nunmehr angegebenen Standort bestehen keine Bedenken. Dem Umstand, dass der Konzessionswerber den Standort während des Konzessionsverleihungsverfahrens änderte, kommt im gegebenen Zusammenhang keine wesentliche Bedeutung zu (Hinweis auf E 1.7.1970, 1886/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030031.X05

Im RIS seit

20.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten