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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 52;Rechtssatz
Die einmal jährlich erfolgte Entlohnung des Sohnes des AbgPfl für Wartung und Pflege des vom AbgPfl beruflich verwendeten PKW in Form einer als Ansporn zu betrachtenden Hingabe von Taschengeld (hier in der Höhe von S 3000,--- bis S 4000,--) ist nicht als Betriebsausgabe zu betrachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130038.X02Im RIS seit
04.07.2006