RS Vwgh 1989/5/17 88/13/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1989
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 52;

Rechtssatz

Die einmal jährlich erfolgte Entlohnung des Sohnes des AbgPfl für Wartung und Pflege des vom AbgPfl beruflich verwendeten PKW in Form einer als Ansporn zu betrachtenden Hingabe von Taschengeld (hier in der Höhe von S 3000,--- bis S 4000,--) ist nicht als Betriebsausgabe zu betrachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130038.X02

Im RIS seit

04.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten