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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 59;Rechtssatz
Gem § 188 BAO werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Besteht Streit darüber, ob die Voraussetzungen für eine derartige Feststellung gegeben sind, so hat die Abgabenbehörde, wenn sie dies verneint, bescheidmäßig auszusprechen, daß eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt. Auch ein solcher Bescheid ist ein Bescheid iSd § 188 BAO, der der Abgabenbemessung zu Grunde zu legen ist. Als Grundlagenbescheid hat er ua jene Besteuerungszeiträume zu bezeichnen, für die die Feststellung getroffen wird (hier: Versagung der Anerkennung einer unechten stillen Ges).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985130176.X01Im RIS seit
17.05.1989Zuletzt aktualisiert am
01.08.2018