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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs7;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 52;Rechtssatz
Der vom VfGH ohne Fristsetzung aufgehobene, im § 34 Abs 2 EStG enthalten gewesene Satz "Die Leistung eines Heiratsgutes (einer Ausstattung) ist keine außergewöhnliche Belastung" ist nur auf jene Sachverhalte nicht mehr anzuwenden, die nach der Aufhebung verwirklicht wurden, ausgenommen der Fall, der zur Anfechtung Anlass gab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130038.X06Im RIS seit
04.07.2006